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Ein belegter Gehaltsrechner für die EU

Brutto, netto
oder die Gesamtkosten?

Geben Sie einen der drei Werte ein, wir ergänzen die anderen beiden – für alle 27 Mitgliedstaaten nach den Regeln des jeweiligen Landes für 2026. Jede Zeile nennt ihren gesetzlichen Satz, ihre Quelle und wie gründlich sie geprüft wurde.

Kostenlos · Ohne Konto · Regelstand je Land angegeben

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€
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Bruttolohn zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge

EUR · Pro Monat

Haushalt
Kirchensteuer

Mitglied einer kirchensteuererhebenden Kirche

Ab 23 zahlt ein kinderloser Arbeitnehmer einen Pflegeversicherungszuschlag von 0,6%; ab 65 kann der Altersentlastungsbetrag gelten.

Automatisch: ledig → I (II mit Kindern), verheiratet mit einem Einkommen → III, beide verdienen → IV.

Jede Krankenkasse legt ihren eigenen fest; 2,9% ist der vom Gesundheitsministerium festgelegte Durchschnitt 2026.

Der Pauschbetrag nach § 33b wird als Freibetrag in Ihren ELStAM eingetragen.

Arbeitgeber hat 30 oder weniger Beschäftigte (Umlage U1 für Entgeltfortzahlung)

Noch nicht berücksichtigt: Private Krankenversicherung (PKV) statt gesetzlicher Krankenversicherung; Pauschale Arbeitgeberabgaben beim Minijob (≤ 603 € im Monat); Zusammenveranlagung von Ehepaaren (die Klassen III/V und IV sind Aufteilungen beim Lohnsteuerabzug; das Faktorverfahren ist nicht berücksichtigt); Aktivrente (2.000 € im Monat steuerfrei nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und Beitragsregeln für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze; Unfallversicherung des Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft), abhängig von Branche und Gefahrklasse; Andere ELStAM-Freibeträge (Fahrtkosten, hohe Werbungskosten) und die zusätzliche Entlastung für Alleinerziehende ab dem 2. Kind; Kirchensteuer-Kappung und Mindestkirchensteuer in einigen Ländern.

Deutschland, pro Monat

Amtliche QuellenRegeln geprüft am 13. Okt. 2026

Von je 100 Bruttolohn

63,20Nettolohn
15,05Einkommensteuer
21,75Arbeitnehmerbeiträge
+21,74Arbeitgeberbeiträge, zusätzlich zum Brutto

Von den nächsten 100 brutto erreichen 51,74 den Arbeitnehmer. Nomineller Spitzensteuersatz in Deutschland: 45% über 277.826 € (+5,5% Soli). Grenz- und Durchschnittssätze weichen davon ab.

Berechnungspositionen, pro Monat
PositionGesetzlicher SatzBetrag
Bruttolohn4.747 €
Krankenversicherung (KV) inkl. Hälfte des Zusatzbeitrags von 2,9%7.3% + 1.45%Amtliche Quelle Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 · Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025)7.3% + 1.45%− 415,38 €
Rentenversicherung (RV)9.3%Amtliche Quelle Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 · Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025)9.3%− 441,49 €
Arbeitslosenversicherung (AV)1.3%Amtliche Quelle Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025)1.3%− 61,71 €
Pflegeversicherung (PV) inkl. Kinderlosenzuschlag1.8% + 0.6%Amtliche Quelle Beitragssatz Pflegeversicherung 2026 · Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025)1.8% + 0.6%− 113,93 €
Lohnsteuer, Klasse ITarif nach § 32a EStG 2026 (14%–45%)Amtliche Quelle Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025) · § 32a EStG – income tax tariff from 2026Tarif nach § 32a EStG 2026 (14%–45%)− 714,67 €
Nettolohn63,20 % des Bruttolohns3.000 €
Krankenversicherung (KV), Arbeitgeberanteil7.3% + 1.45%Amtliche Quelle Sozialversicherungs-Rechengrößen 20267.3% + 1.45%+ 415,38 €
Rentenversicherung (RV), Arbeitgeberanteil9.3%Amtliche Quelle Sozialversicherungs-Rechengrößen 20269.3%+ 441,49 €
Arbeitslosenversicherung (AV), Arbeitgeberanteil1.3%Amtliche Quelle Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Anlage 1, final 12 Nov 2025)1.3%+ 61,71 €
Pflegeversicherung (PV), Arbeitgeberanteil1.8%Amtliche Quelle Beitragssatz Pflegeversicherung 20261.8%+ 85,45 €
Umlage U2 (Satz der TK)0.44%Amtliche Quelle Umlagesätze U1 und U2 20260.44%+ 20,89 €
Insolvenzgeldumlage U30.15%Amtliche Quelle Insolvenzgeldumlage 20260.15%+ 7,12 €
Arbeitgeberkosten5.779 €

Wohin die 5.779 € des Arbeitgebers fließen

Arbeitgeberkosten 5.779 €Arbeitgeberbeiträge 1.032 € · 21,74 % vom BruttoBruttolohn 4.747 €Arbeitnehmerbeiträge 1.033 € · 21,75 % vom BruttoEinkommensteuer 715 € · 15,05 % vom BruttoNettolohn 3.000 € · 63,20 % vom Brutto

Die Lohnsteuer folgt dem BMF-PAP 2026, der die Vorsorgepauschale auf den vollen Lohn stützt (auch im Übergangsbereich).

Die Unfallversicherung des Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft) ist nicht berücksichtigt.

Nicht berücksichtigt: Private Krankenversicherung (PKV) statt gesetzlicher Krankenversicherung; Pauschale Arbeitgeberabgaben beim Minijob (≤ 603 € im Monat); Zusammenveranlagung von Ehepaaren (die Klassen III/V und IV sind Aufteilungen beim Lohnsteuerabzug; das Faktorverfahren ist nicht berücksichtigt); Aktivrente (2.000 € im Monat steuerfrei nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und Beitragsregeln für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze; Unfallversicherung des Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft), abhängig von Branche und Gefahrklasse; Andere ELStAM-Freibeträge (Fahrtkosten, hohe Werbungskosten) und die zusätzliche Entlastung für Alleinerziehende ab dem 2. Kind; Kirchensteuer-Kappung und Mindestkirchensteuer in einigen Ländern.

Eine Berechnung nach allgemeinen Regeln, keine individuelle Steuerberatung.